![]() gebraut nach dem Deutschen Reinheitsgebot. Wie es entstand und was es bedeutet lesen Sie nun
hier: Reinheitsgebot Wir wissen nicht, was ihn genau dazu veranlaßt hat, vielleicht
hat er sich gründlich den Magen verdorben oder hatte einen
entsetzlichen Kater, jedenfalls war es am 23. April 1516 soweit.
Wilhelm IV., Herzog von Bayern hatte die Bierpanscherei
satt. Aber was ein bayerischer Wilhelm einmal beschließt, gilt oft für eine halbe Ewigkeit. Das Reinheitsgebot hat in seinem Inhalt inzwischen seit fast 500 Jahren Bestand und wird von allen deutschen Brauereien bis heute befolgt. Sie ist die älteste bis heute gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Rekordverdächtig sozusagen. In diesem halben Jahrtausend haben sich die Deutschen ziemlich an das Reinheitsgebot gewöhnt und legen demnach auch viel Wert auf dessen Aufrechthaltung. Das Reinheitsgebot verhindert den Einsatz von Konservierungsstoffen und geschmackbeeinflußender Chemieerzeugnisse. Damit ist das Reinheitsgeot ein Garant für die Qualität unserer Biere. Sogar einige ausländische Brauereien, die auf dem deutschen Markt Fuß fassen wollen, brauen inzwischen nach dieser Verordnung "ihr Bier", um auch den Qualitätsansprüchen deutscher Verbraucher gerecht zu werden. Biere, die mit der Angabe "gebraut nach dem Reinheitsgebot" versehen sind, enthalten folglich keine Zusatzstoffe. Hefe hat unser bayrischer Herzog übrigens nicht erwähnt, weil er sie garnicht kannte. Damals wurde die Gärung spontan durch in der Luft befindliche Hefen ausgelöst (Ein Grund warum hin und wieder auch einmal etwas "daneben" ging). |