![]() Viele wundersame Kräutlein und kultische Gegenstände wurden auch noch im späteren Mittelalter um den Sudkessel herumgelegt, um böse Geister fernzuhalten. Dieser Aberglaube ging soweit, fehlgeschlagene Brauversuche sogenannten "Brauhexen" oder "Bierhexen" zuzuschreiben. Die letzte Verbrennung einer "Brauhexe" erfolgte im Jahre 1591. Dies kann man wohl als den "dunkelsten" Aspekt der Bierherstellung ansehen. Das Ende des Aberglaubens kam mit der Durchsetzung des Hopfens. Auch wenn die Verwendung des Hopfens erst einmal verboten wurde, setzte sich dessen Verwendung auf Dauer durch. Zum einen wurde das Bier dadurch haltbarer und der Brauprozess stabiler. Es ging weniger schief und es mußten weniger "Schuldige" gesucht werden. Mit der Verwendung des Hopfens erhielt das Bier seinen "klaren Charakter". Das damalige Bier glich somit fast den uns heute bekannten Biersorten, sowohl geschmacklich als auch auf das Aussehen bezogen. Um nun eine gewisse Beständigkeit zu erzielen, und die Qualität der Brauereiergebnisse konstant zu halten, erließ 1516 der damalige bayrische Herzog Wilhelm IV. das sogenannte Reinheitsgebot. Durch diesen Erlaß wurde erstmalig festgelegt, daß zur Herstellung von Bier nur Gerste, Hopfen und reines Wasser benutzt werden durfte. Die Verwendung von Hefe war zur damaligen Zeit noch nicht bekannt und das Gelingen des Gärungsprozesses blieb dem Zufall überlassen, da man ohne es zu wissen, auf Hefepartikel in der Luft angewiesen war. Kein geringerer als Theophrastus Bambastus von Hohenheim, genannt Paracelsus (1493-1541) entdeckt das Bier erneut für die Medizin. Bier ist eine göttliche Medizin gegen Krankheit, können wir von ihm erfahren. Seine Ansichten setzen sich durch, denn in vielen medizinischen Büchern jener Zeit erfahren wir etwas über cerevisiae medicatae - sogenannten Heilbieren. |