Des Braumeisters Meinung

Das „Deutsche Reinheitsgebot“ feiert sein 500-jähriges Bestehen.

Im Jahre 1516 wurde das Gesetz durch den Bayernherzog Wilhelm IV. verkündet.
Es regelt die Verwendung zulässiger Rohstoffe für die Bierherstellung.
Nach diesem Gesetz solle

 

„… zu keinem Bier mehr als allein
      Gersten, Hopfen und Wasser
  verwendet und gebraucht werden …“ 

 

Da das Geheimnis um die Hefe zu damaliger Zeit noch nicht gelüftet war, entfiel der Hinweis auf die Hefe, ohne die aber Bier nicht hergestellt werden kann.
Die Brauvorschrift umfasst also die Rohstoffe

Hopfen, Malz, Wasser und Hefe

Im Mittelalter galt Bier als Grundnahrungsmittel, dessen Genuss jedoch ein Wagnis war. Denn diverse Zutaten fanden ihren Weg in das Bier. Darunter berauschende aber auch giftige Zutaten, wie Pilze und Tollkirschen oder Stechapfel.
Das Reinheitsgebot galt dem Schutz des Verbrauchers, denn viele „Kreationen“ waren ungenießbar, deshalb ist es das wohl älteste Verbraucherschutzgesetz der Welt.

Heute garantiert das „Deutsche Reinheitsgebot“ vor allem, dass Bier ein Naturprodukt bleibt, denn es untersagt die Verwendung von Konservierungsstoffen, sowie künstlicher Aromen, Farbstoffe und technischer Enzyme.
Bis heute garantiert das Reinheitsgebot einen Qualitätsstandard, auf dem der gute Ruf des deutschen Bieres weltweit begründet ist.
Denn obwohl nur 4 Rohstoffe beim Bierbrauen erlaubt sind, sind der Sorten- und Geschmacksvielfalt kaum Grenzen gesetzt. Es gibt mindestens 100 Hopfensorten, 40 Malzsorten und mehr als 200 Hefestämme. So stellen in Deutschland 1300 Brauereien ca. 5.500 verschiedene Biere her, wobei jede Brauerei der Nachfrage auf dem Markt ausgesetzt ist.
So kommt es dazu, dass einige Biere ähnlich schmecken, da sie dem Trend folgen. Große Brauereien müssen ein großes „Publikum“ erreichen und so entstand das berüchtigte „Einheits-Pils“. Doch dieser Trend ist rückläufig.

Der Trend zum „Craft“-Bier zeigt es deutlich, wobei diese nach dem Reinheitsgebot hergestellt werden können, wie viele Brauerkollegen beweisen.
Es ist simpel eine neue Geschmacksrichtung zu kreieren, indem man andere Zutaten verwendet. Es benötigt ein gewisses Können, dies im Rahmen des Reinheitsgebotes zu bewerkstelligen.
Was nicht heißt, dass andere Brauerzeugnisse nicht schmecken würden.
Sie bewegen sich nur außerhalb des Wettbewerbs beim Bierbrauen in Deutschland.
Craft-Biere zeichnen sich im Besonderen dadurch aus, dass sie in kleiner Auflage handwerklich gebraut werden. Denn „craft“ bedeutet nichts anderes als handwerklich.

Jedes Bier der Brauerei Meierei in Potsdam ist daher ein Craft-Bier.‘